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Rheinland-Pfalz – verlängert vergaberechtliche Erleichterungen zur Konjunkturförderung

Rheinland-Pfalz hat die Geltungsdauer der erhöhten Wertgrenzen für erleichterte Vergabeverfahren bis zum 31.12.2021 mit Rundschreiben vom 11.12.2020 verlängert.

Zur Beschleunigung von Investitionsvorhaben des Landes und der Kommunen hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mit Rundschreiben vom 29.6.2020 die Auftragswertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und freihändige Vergaben deutlich angehoben. Das Rundschreiben war bis zum 31.12.2020 befristet.

ie Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben unberührt. (Quelle: Reguvis 01.2021)

Rundschreiben

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Bundesregierung veröffentlicht Leitfaden für nachhaltige Textilbeschaffung

Die Bundesregierung hat einen Leitfaden für eine nachhaltige Textilbeschaffung veröffentlicht. Dieser Leitfaden verpflichtet die Beschaffungsstellen der Bundesverwaltung zur Beachtung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeitskriterien entlang der gesamten Lieferkette bei der Beschaffung von Textilien.

Er enthält Ausführungen zum Lebenszyklus von textilen Produkten, zum Vorgehen im Beschaffungsprozess (Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten im Vergabeverfahren, Nachweisführung und Angebotswertung) und zu Vertragsausführungsbedingungen. 

Der Bund möchte damit die verantwortungsvolle Beschaffung stärken und den Unternehmen signalisieren, dass Nachhaltigkeit zukünftig ein Wettbewerbsvorteil ist. Wegen des erheblichen Beschaffungsvolumens der öffentlichen Hand verspricht sich die Bundesregierung davon eine nachhaltigere Gestaltung der Lieferketten. Die Umsetzung der Vorgaben des Leitfadens soll durch einen jährlichen Fortschrittsbericht und einen Beauftragten für Nachhaltigkeit begleitet werden. (Quelle: Reguvis 01.2021)

Information zum Leitfaden

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Bayern – Corona-bedingte Wertgrenzenerhöhung bis 31.12.2021 verlängert

Bayern hat die vorübergehende Erhöhung der Wertgrenzen für Direktaufträge für Corona bedingte Beschaffungen von Liefer- und Dienstleistungen bis 31.12.2021 verlängert.

Inhaltlich wurde die vorübergehende Erhöhung der Wertgrenzen für Direktaufträge für Corona bedingte Beschaffungen von Liefer- und Dienstleistungen (insbesondere medizinischen Bedarfsgegenständen und Leistungen, die der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in der Verwaltung dienen) bis zu einer Wertgrenze von 25.000 € ohne Umsatzsteuer sowie für Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb des jeweiligen Schwellenwertes bis 31.12.2021 verlängert. Gleichzeitig wurde die Geltungsdauer dieser Corona-bedingten Regelung bis zum 31.12.2021 verlängert. )Quelle: Reguvis 01.2021)

Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen

Die Verlängerung gilt auch für kommunale Aufträge

Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich

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Nordrhein-Westfalen verlängert erleichterte Vergabemöglichkeiten

In Nordrhein-Westfalen sind mit Wirkung vom 31.12.2020 die Runderlasse „Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus ARS-CoV-2“ bzw. „Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen“ bis zum 30.06.2021 bzw. bis zum 31.12.2021 verlängert worden. (Quelle: Reguvis 01.2021)

Runderlass vom 30.12.2020

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Bremen – Anhebung der Wertgrenzen

Am 3.10.2020 ist das Bremische Gesetz zur Erleichterung von Investitionen (InvErlG) in Kraft getreten.

Es ist zeitlich befristet und wird mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft treten.

Für nationale Vergabeverfahren über Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sieht das Gesetz zur Erleichterung von Investitionen höhere Wertgrenzen vor. Werden die genannten Wertgrenzen unterschritten, sind Einzelfallbegründungen für die jeweilige Verfahrenswahl entbehrlich. 

Nach § 2 des Bremischen Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen können 

  • Aufträge über Bau-, Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von netto 100.000,00,- € im Wege der freihändigen Vergabe, bzw. der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb, 
  • über Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von netto 3.000 € im Wege eines Direktauftrags
  • sowie die zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders dringlich sind, ohne darüberhinausgehende Einzelfallbegründung unterhalb des EU-Schwellenwertes im Wege eines Direktauftrags, an einen ausgewählten Bieter vergeben werden.

Bremisches Gesetz zur Erleichterung von Investitionen 2020

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Hamburg – Neue Vergaberichtlinie

Am 27.08.2020 ist die Hamburgische Vergaberichtlinie (HmbVgRL)in Kraft getreten.

Die Hamburgische Vergaberichtlinie (HmbVgRL) ist eine verbindliche Verwaltungsvorschrift, die
die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) im
Bereich unter- und oberhalb der EU-Schwellenwerte regelt.

Sie macht den Vergabestellen der Freien und Hansestadt Hamburg
zwingende Vorgaben und ersetzt u.a. die frühere Beschaffungsordnung (BO) der FHH.

Hamburgische Vergaberichtlinie (HmbVgRL)

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Niedersachsen – verlängert erhöhte Wertgrenzen

Die zunächst bis zum 30. September 2020 befristeten Erleichterungen für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch öffentliche Auftraggeber werden bis zum 31. März 2021 verlängert. 

Bis zum 31. März 2021 gelten somit weiterhin folgende Wertgrenzen:

  • Dienst- und Lieferleistungen unter EU-Schwellenwerten: Freie Verfahrenswahl
  • Besonders dringliche Dienst- und Lieferleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis 214 000 Euro: Direktauftrag
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Brandenburg – Wertgrenzenerhöhung im Unterschwellenbereich

Das Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) des Landes Brandenburg hat mit einer Änderung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung zum 1. Oktober 2020 die Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte erhöht.

Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO  (VV Nr. 3.2 zu § 55 LHO)
Beschränkte Ausschreibung: 100.000 Euro
Verhandlungsvergabe: 100.000 Euro

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Thüringen – Erhöhung der Wertgrenzen für erleichterte Verfahrensarten bis 31.12.2021 verlängert

In Thüringen gelten die erhöhten Wertgrenzen für erleichterte Vergabearten bis 31.12.2021

Fünfte Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge

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Mecklenburg-Vorpommern: Corona-Vergabeerlass verlängert

Mit Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit vom 24.11.2020 wurde die Gültigkeit des Erlasses über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vom 14.4.2020 bis zum 31.12.2021 verlängert.

Liefer-, Dienst- und Bauleistungen, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie und deren Folgen beitragen, können in MV weiterhin ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens beschafft werden.

Damit können Liefer-, Dienst- und Bauleistungen, die unmittelbar oder mittelbar zur Eindämmung der Corona-Pandemie oder deren Folgen beitragen, weiterhin bis zur Höhe der jeweiligen EU-Schwellenwerte unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens analog eines Direktauftrages beschafft werden.

Link zur Verwaltungsvorschrift