In Nordrhein-Westfalen sind mit Wirkung vom 31.12.2020 die Runderlasse „Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus ARS-CoV-2“ bzw. „Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen“ bis zum 30.06.2021 bzw. bis zum 31.12.2021 verlängert worden. (Quelle: Reguvis 01.2021)
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