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UVgO

Hessen führt UVgO ein

In Hessen soll – wie beim Bund und in den meisten Bundesländern – zwecks Vereinheitlichung des nationalen Vergaberechts die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) eingeführt werden und die VOL/A ablösen.

Bei dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) soll eine Stelle eingerichtet werden, die sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter und Auftragnehmer sowie deren Beschäftigte insbesondere bei Fragen bezüglich der von den Unternehmen zu gewährenden Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts unterstützt.

Die bisherigen VOB-Stellen bei den Regierungspräsidien, bei Hessen Mobil und der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main erhalten als „Vergabekompetenzstellen“ mehr Befugnisse. Bieter können Verstöße in einem Vergabeverfahren beanstanden, die die Vergabekompetenzstellen in einem schlanken Verfahren überprüfen.

Gesetz zur Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes

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Sonstiges

Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz richtet Rechtsschutz bei Auftragsvergaben unterhalb der Schwellenwerte ein.

Die Landesregierung hat am 23.2.2021 hierzu die Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen beschlossen. Zukünftig wird beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) eine Vergabeprüfstelle als zentrale Nachprüfbehörde eingerichtet.

Dem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabeprüfstelle unterfallen nur wirtschaftlich bedeutsame öffentliche Aufträge. Hierfür sind folgende Prüfungswertgrenzen vorgesehen: Für Bauleistungen vom 1.6.2021 bis zum 30.6.2022 100.000,00 € ohne Umsatzsteuer und ab dem 1.7.2022 75.000,00 € ohne Umsatzsteuer; für Liefer- und Dienstleistungen ab 1.6.2021 75.000,00 € ohne Umsatzsteuer. (Quelle: VergabeNavigator 03.2021)