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Rheinland-Pfalz – verlängert vergaberechtliche Erleichterungen zur Konjunkturförderung

Rheinland-Pfalz hat die Geltungsdauer der erhöhten Wertgrenzen für erleichterte Vergabeverfahren bis zum 31.12.2021 mit Rundschreiben vom 11.12.2020 verlängert.

Zur Beschleunigung von Investitionsvorhaben des Landes und der Kommunen hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mit Rundschreiben vom 29.6.2020 die Auftragswertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und freihändige Vergaben deutlich angehoben. Das Rundschreiben war bis zum 31.12.2020 befristet.

ie Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben unberührt. (Quelle: Reguvis 01.2021)

Rundschreiben

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Bundesregierung veröffentlicht Leitfaden für nachhaltige Textilbeschaffung

Die Bundesregierung hat einen Leitfaden für eine nachhaltige Textilbeschaffung veröffentlicht. Dieser Leitfaden verpflichtet die Beschaffungsstellen der Bundesverwaltung zur Beachtung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeitskriterien entlang der gesamten Lieferkette bei der Beschaffung von Textilien.

Er enthält Ausführungen zum Lebenszyklus von textilen Produkten, zum Vorgehen im Beschaffungsprozess (Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten im Vergabeverfahren, Nachweisführung und Angebotswertung) und zu Vertragsausführungsbedingungen. 

Der Bund möchte damit die verantwortungsvolle Beschaffung stärken und den Unternehmen signalisieren, dass Nachhaltigkeit zukünftig ein Wettbewerbsvorteil ist. Wegen des erheblichen Beschaffungsvolumens der öffentlichen Hand verspricht sich die Bundesregierung davon eine nachhaltigere Gestaltung der Lieferketten. Die Umsetzung der Vorgaben des Leitfadens soll durch einen jährlichen Fortschrittsbericht und einen Beauftragten für Nachhaltigkeit begleitet werden. (Quelle: Reguvis 01.2021)

Information zum Leitfaden

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Bayern – Corona-bedingte Wertgrenzenerhöhung bis 31.12.2021 verlängert

Bayern hat die vorübergehende Erhöhung der Wertgrenzen für Direktaufträge für Corona bedingte Beschaffungen von Liefer- und Dienstleistungen bis 31.12.2021 verlängert.

Inhaltlich wurde die vorübergehende Erhöhung der Wertgrenzen für Direktaufträge für Corona bedingte Beschaffungen von Liefer- und Dienstleistungen (insbesondere medizinischen Bedarfsgegenständen und Leistungen, die der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in der Verwaltung dienen) bis zu einer Wertgrenze von 25.000 € ohne Umsatzsteuer sowie für Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb des jeweiligen Schwellenwertes bis 31.12.2021 verlängert. Gleichzeitig wurde die Geltungsdauer dieser Corona-bedingten Regelung bis zum 31.12.2021 verlängert. )Quelle: Reguvis 01.2021)

Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen

Die Verlängerung gilt auch für kommunale Aufträge

Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich

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Nordrhein-Westfalen verlängert erleichterte Vergabemöglichkeiten

In Nordrhein-Westfalen sind mit Wirkung vom 31.12.2020 die Runderlasse „Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus ARS-CoV-2“ bzw. „Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen“ bis zum 30.06.2021 bzw. bis zum 31.12.2021 verlängert worden. (Quelle: Reguvis 01.2021)

Runderlass vom 30.12.2020