Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) beabsichtigt, bis spätestens Ende März einen konkreten Entwurf für die angestrebte Reform („Transformation“) des Vergaberechts vorzulegen. Mit ihr soll die öffentlichen Beschaffung auch vereinfacht und beschleunigt werden.
Geplant seien unter anderem weitere Erleichterungen für Start-ups und gemeinwohlorientierte Unternehmen sowie eine substanzielle Erhöhung der Wertgrenzen, bis zu denen Direktaufträge ohne Vergabeverfahren erlaubt sind, hieß es aus dem Ministerium. Zudem habe man einen „Praxischeck“ entwickelt, mit dem bei konkreten Vorhaben bürokratische Hemmnisse erkannt und Lösungen entwickelt werden können. Hinsichtlich des geplanten Bürokratieabbaus teilte das Ministerium mit, man habe bisher zu etwa 75 Informationspflichten Abbau- und Entlastungsmaßnahmen identifiziert sowie zu 50 weiteren Informationspflichten mögliche Maßnahmen mit weiterem Prüfbedarf herausgearbeitet.
(Reguvis – Februar/News)