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Energieeffizienz UVgO

AVV Klima löst AVV-EnEff ab

Mit Ablauf des 31.12.2021 ist die AVV-EnEff, die Auftraggeber des Bundes bereits seit 2008 verpflichtete, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Kriterien zur Energieeffizienz der zu beschaffenden Leistungen vorzugeben, außer Kraft getreten. Stattdessen gilt seit dem 1.1.2022 die AVV Klima. Auch sie verpflichtet ausschließlich Dienststellen des Bundes und fokussiert sich auf die energieeffiziente Beschaffung.

Daneben tritt nunmehr aber eine Abbildung der Vorgaben aus dem Bundesklimaschutzgesetz, und zwar schon für die der eigentlichen Vergabe vorgelagerte Phase der Bedarfsermittlung und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Dort sollen ab sofort klimafreundliche Lösungen nicht nur geprüft und berücksichtigt, sondern sogar bevorzugt werden. Vorgegeben wird außerdem, dass die Ergebnisse der Bedarfsanalyse und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auch in die Leistungsbeschreibung und damit das Vergabeverfahren selbst Eingang finden sollen.

Es ist abzuwarten, ob die Länder nachziehen und für ihre Dienststellen vergleichbare Gesetze einführen (VergabeFokus 01/2022)