Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat Mitte November ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz beschlossen. Damit sollen öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Das neue Gesetz soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Mit dem neuen Tariftreue- und Vergabegesetz führt auch Sachsen-Anhalt als fünfzehntes Bundesland die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ein und ersetzt die noch geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A).
Vereinfachungen zugunsten kleinerer und mittlerer Unternehmen
Mit dem neuen Tariftreue- und Vergabegesetz soll es auch Vereinfachungen geben. Damit sollen kleinere und mittlere Unternehmen angeregt werden, vermehrt an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen. Mit höheren Schwellenwerten für die Anwendbarkeit des Gesetzes solle die Vergabe daher „entbürokratisiert und die Beteiligten entlastet“ werden. Für die Vergabe von Bauleistungen steigt der Schwellenwert von 50.000 € auf 120.000 €. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge wird der Schwellenwert von 25.000 € auf 40.000 € angehoben. (Quelle: Reguvis 12/2022)