Rheinland-Pfalz hat die Geltungsdauer der erhöhten Wertgrenzen für erleichterte Vergabeverfahren bis zum 31.12.2021 mit Rundschreiben vom 11.12.2020 verlängert.
Zur Beschleunigung von Investitionsvorhaben des Landes und der Kommunen hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mit Rundschreiben vom 29.6.2020 die Auftragswertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und freihändige Vergaben deutlich angehoben. Das Rundschreiben war bis zum 31.12.2020 befristet.
ie Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben unberührt. (Quelle: Reguvis 01.2021)