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Lieferkettengesetz

Ein Lieferkettengesetz soll Unternehmen verpflichten oder in Haftung nehmen, wenn sie bei den im Ausland beschafften Gütern oder Dienstleistungen entlang ihrer Lieferkette gegen Umweltstandards und Arbeitsbedingungen verstoßen.

Das Lieferkettengesetz kommt – noch in dieser Legislaturperiode. Mit dem Gesetz wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten geregelt.

Wir konsumieren Obst aus Afrika oder Südamerika, Schokolade von der Elfenbeinküste und Kaffee aus Brasilien. Wir tragen Kleidung, die in Asien gefertigt wird, unser Handy besteht aus Einzelteilen, die in der ganzen Welt hergestellt werden – und zwar von Menschen, die mit ihrer Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen.

Unternehmen hier verdienen an dem, was in anderen Teilen des Globus erarbeitet wird. Darum stehen sie auch in der Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette. Es reicht künftig nicht mehr, nur bis zu den eigenen Werkstoren zu schauen, Unternehmen sollen dafür einstehen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette nicht zu Menschenrechtsverletzungen bei der Herstellung ihrer Produkte kommt. Das soll jetzt erstmals auch gesetzlich durchgesetzt werden (BMAS).

Rede des Bundesminister für Arbeit und Soziales-Hubertus Heil

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