Rheinland-Pfalz richtet Rechtsschutz bei Auftragsvergaben unterhalb der Schwellenwerte ein.
Die Landesregierung hat am 23.2.2021 hierzu die Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen beschlossen. Zukünftig wird beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) eine Vergabeprüfstelle als zentrale Nachprüfbehörde eingerichtet.
Dem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabeprüfstelle unterfallen nur wirtschaftlich bedeutsame öffentliche Aufträge. Hierfür sind folgende Prüfungswertgrenzen vorgesehen: Für Bauleistungen vom 1.6.2021 bis zum 30.6.2022 100.000,00 € ohne Umsatzsteuer und ab dem 1.7.2022 75.000,00 € ohne Umsatzsteuer; für Liefer- und Dienstleistungen ab 1.6.2021 75.000,00 € ohne Umsatzsteuer. (Quelle: VergabeNavigator 03.2021)