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UVgO

Hessen führt UVgO ein

In Hessen soll – wie beim Bund und in den meisten Bundesländern – zwecks Vereinheitlichung des nationalen Vergaberechts die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) eingeführt werden und die VOL/A ablösen.

Bei dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) soll eine Stelle eingerichtet werden, die sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter und Auftragnehmer sowie deren Beschäftigte insbesondere bei Fragen bezüglich der von den Unternehmen zu gewährenden Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts unterstützt.

Die bisherigen VOB-Stellen bei den Regierungspräsidien, bei Hessen Mobil und der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main erhalten als „Vergabekompetenzstellen“ mehr Befugnisse. Bieter können Verstöße in einem Vergabeverfahren beanstanden, die die Vergabekompetenzstellen in einem schlanken Verfahren überprüfen.

Gesetz zur Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes

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