Bayern hat die vorübergehende Erhöhung der Wertgrenzen für Direktaufträge für Corona bedingte Beschaffungen von Liefer- und Dienstleistungen bis 31.12.2021 verlängert.
Inhaltlich wurde die vorübergehende Erhöhung der Wertgrenzen für Direktaufträge für Corona bedingte Beschaffungen von Liefer- und Dienstleistungen (insbesondere medizinischen Bedarfsgegenständen und Leistungen, die der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in der Verwaltung dienen) bis zu einer Wertgrenze von 25.000 € ohne Umsatzsteuer sowie für Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb des jeweiligen Schwellenwertes bis 31.12.2021 verlängert. Gleichzeitig wurde die Geltungsdauer dieser Corona-bedingten Regelung bis zum 31.12.2021 verlängert. )Quelle: Reguvis 01.2021)
Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen
Die Verlängerung gilt auch für kommunale Aufträge