In Thüringen gelten die erhöhten Wertgrenzen für erleichterte Vergabearten bis 31.12.2021.
Fünfte Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge
In Thüringen gelten die erhöhten Wertgrenzen für erleichterte Vergabearten bis 31.12.2021.
Fünfte Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge