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Thüringen – Erhöhung der Wertgrenzen für erleichterte Verfahrensarten bis 31.12.2021 verlängert

In Thüringen gelten die erhöhten Wertgrenzen für erleichterte Vergabearten bis 31.12.2021

Fünfte Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge

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