Am 27.08.2020 ist die Hamburgische Vergaberichtlinie (HmbVgRL)in Kraft getreten.
Die Hamburgische Vergaberichtlinie (HmbVgRL) ist eine verbindliche Verwaltungsvorschrift, die
die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) im
Bereich unter- und oberhalb der EU-Schwellenwerte regelt.
Sie macht den Vergabestellen der Freien und Hansestadt Hamburg
zwingende Vorgaben und ersetzt u.a. die frühere Beschaffungsordnung (BO) der FHH.