Mit Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit vom 24.11.2020 wurde die Gültigkeit des Erlasses über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vom 14.4.2020 bis zum 31.12.2021 verlängert.
Liefer-, Dienst- und Bauleistungen, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie und deren Folgen beitragen, können in MV weiterhin ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens beschafft werden.
Damit können Liefer-, Dienst- und Bauleistungen, die unmittelbar oder mittelbar zur Eindämmung der Corona-Pandemie oder deren Folgen beitragen, weiterhin bis zur Höhe der jeweiligen EU-Schwellenwerte unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens analog eines Direktauftrages beschafft werden.