Erlass des Wirtschaftsministeriums vom 14. April 2020 ist bis zum 31.12.2020 verlängert worden
Damit können Liefer-, Dienst- und Bauleistungen, die unmittelbar oder mittelbar mit der Eindämmung der Corona-Pandemie beitragen, weiterhin bis zur Höhe der jeweiligen EU-Schwellenwerte ohne eine förmliches Vergabeverfahren als Direktauftrag beschafft werden.
Auf eine Markterkundung kann demnach verzichtet werden.
Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind gemäß § 7 der Landeshaushaltsordnung MV jedoch einzuhalten.
§ 7 LHO – Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- Leistungsrechnung
(1) Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Diese Grundsätze verpflichten zur Prüfung, inwieweit staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten durch Ausgliederung und Entstaatlichung oder Privatisierung erfüllt werden können.
(2) Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen.
(3) In geeigneten Bereichen soll eine Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt werden.