Die zunächst bis zum 30. September 2020 befristeten Erleichterungen für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch öffentliche Auftraggeber werden bis zum 31. März 2021 verlängert.
Bis zum 31. März 2021 gelten somit weiterhin folgende Wertgrenzen:
- Dienst- und Lieferleistungen unter EU-Schwellenwerten: Freie Verfahrenswahl
- Besonders dringliche Dienst- und Lieferleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis 214 000 Euro: Direktauftrag