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UVgO

Brandenburg – Wertgrenzenerhöhung im Unterschwellenbereich

Das Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) des Landes Brandenburg hat mit einer Änderung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung zum 1. Oktober 2020 die Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte erhöht.

Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO  (VV Nr. 3.2 zu § 55 LHO)
Beschränkte Ausschreibung: 100.000 Euro
Verhandlungsvergabe: 100.000 Euro