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Corona-Vergabeerlass in MV gilt bis Ende des Jahres

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat die Corona-Sonderregelungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 14.4.2020 bis zum 31.12.2020 verlängert

Damit können Liefer-, Dienst- und Bauleistungen, die unmittelbar oder mittelbar zur Eindämmung der Corona-Pandemie beitragen, weiterhin bis zur Höhe der jeweiligen EU-Schwellenwerte ohne ein förmliches Vergabeverfahren als Direktauftrag beschafft werden. Auf eine Markterkundung kann verzichtet werden, es sind aber weiterhin die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzuhalten.

Die Regelungen erleichtern den Kauf medizinischer Heil- und Hilfsmittel, die gegen die Verbreitung des Corona-Virus helfen sollen. Dazu gehören etwa Schutzkleidung, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel. Auch Beatmungsgeräte sollen auf diese Weise zügiger zu beschaffen sowie Teststationen schneller einzurichten sein. Auch können solche öffentlichen Aufträge, die der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in der öffentlichen Verwaltung dienen, direkt vergeben werden. Zu nennen sind solche Lieferungen und Leistungen, die beispielsweise zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen dienen, Videokonferenztechnik und die Erweiterung der IT-Leitungskapazitäten.

Vor Inanspruchnahme der Vereinfachungen ist zu prüfen, ob Bedarfsgegenstände über bestehende Rahmenverträge bezogen werden können.

Corona-Vergabeerlass – CVgE M-V

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