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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV-EnEff)

Am 27.5.2020 ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV-EnEff) in Kraft getreten.

Alle Behörden des Bundes sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Beschaffungen nach der VgV, der UVgO und der VOB/a die Aspekte des Umweltschutzes und der Energieeffizienz zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Prüfung der Wirtschaftlichkeit gemäß § 7 BHO besteht eine eine grundsätzliche Prüfpflicht des Auftraggebers, inwieweit die Beschaffung überhaupt erforderlich ist und ob an ihrer Stelle keine klima- und umweltfreundlicheren Varianten der Bedarfsdeckung existieren, wie z. B. Reparatur, Miete oder Leasing.

Es müssen grundsätzlich Waren und Produkte mit der höchsten verfügbaren Effizienzklasse im Sinne der EU-Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung eingekauft werden bzw. ist alternativ auf das höchste erreichbare Leistungsniveau an Energieeffizienz abzustellen.

Als Ergänzung zu den Energievorgaben verweist die AVV-EnEff darauf, die Produktzertifizierung mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ oder, soweit das Umweltzeichen Blauer Engel für die betreffende Leistung nicht vorhanden ist, dem „Europäischen Umweltzeichen“ zu fordern. Auf diese Gütezeichen kann pauschal verwiesen werden. Gleichwertige Gütezeichen sind anzuerkennen.

Die Verwaltungsvorschrift enthält auch eine Übersicht mit Kurzinformationen zu praktischen Hilfestellungen und Beispiele in Form von Leitfäden und Übersichten zu Produktverordnungen nach der EU-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung sowie zu Produkten und Produktgruppen mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“.

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