In Nordrhein-Westfalen ist für Lieferungen und Dienstleistungen des EU-Schwellenwertes die Wertgrenze für Direktaufträge im Zusammenhang mit dem Gesundheitsschutz und der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zur Eindämmung der Pandemie, auf 3.000 Euro angehoben worden.
Unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen, die der Eindämmung und kurzfristigen Bewältigung der Corona-Epidemie und/oder der Aufrechterhaltung der Dienstbetriebes dienen, die Unterschwellenvergabeordnung bis zum 30.06.2020 ausgesetzt.