Bundesland Berlin novelliert das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
Am 1. Mai 2020 ist das in wesentlichen Punkten neu gefasste Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) in Kraft getreten.
Das BerlAVG hat eine neue Struktur erhalten und gliedert sich in 5 Abschnitte.
- Allgemeines
- Vergabebestimmungen
- Ausführungsbedingungen
- Verfahrensregeln
- Sonstiges
Neu ist, dass die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen als eine Vertragsbestimmungen eingeordnet wird. Darüber hinaus wird an einem vergabespezifischen Mindesstundenentgelt festgehalten.
Für die umweltfreundliche Beschaffung (§ 7 und § 12 BerlAVG) sowie die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 8 BerlAVG) enthält der § 19 BerlAVG Übergangsbestimmungen, nach denen bis zum Erlass entsprechender Verwaltungsvorschriften die bisherigen Regelungen vorerst weitergelten.