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Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz

Bundesland Berlin novelliert das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz

Am 1. Mai 2020 ist das in wesentlichen Punkten neu gefasste Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) in Kraft getreten.

Das BerlAVG hat eine neue Struktur erhalten und gliedert sich in 5 Abschnitte.

  1. Allgemeines
  2. Vergabebestimmungen
  3. Ausführungsbedingungen
  4. Verfahrensregeln
  5. Sonstiges

Neu ist, dass die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen als eine Vertragsbestimmungen eingeordnet wird. Darüber hinaus wird an einem vergabespezifischen Mindesstundenentgelt festgehalten.

Für die umweltfreundliche Beschaffung (§ 7 und § 12 BerlAVG) sowie die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 8 BerlAVG) enthält der § 19 BerlAVG Übergangsbestimmungen, nach denen bis zum Erlass entsprechender Verwaltungsvorschriften die bisherigen Regelungen vorerst weitergelten.

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