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Vergabestatistik verbindlich ab dem 1.10.2020

„Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“

Am 1.4.2020 wurde das „Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 02.04.2020 in Kraft getreten.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat angekündigt, dass ab dem 1.10.2020 die dem Vergaberecht unterfallenden Auftraggeber ihre statistischen Pflichten zu der neuen, beim Statistischen Bundesamt (Destatis) geführten Vergabestatistik erfüllen müssen.

Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) verpflichtet öffentliche Auftraggeber u.a. gemäß §§ 98 ff , dem BMWi bestimmte, zum großen Teil auf der Vergabebekanntmachung beruhende Daten zu Beschaffungsvorgängen im Oberschwellen- und eingeschränkt auch im Unterschwellenbereich zu übermitteln

Im Unterschwellenbereich betrifft dies Beschaffungsaufträge nach der UVgO mit einem Auftragswert über 25.000 Euro.

Link zur Vergabestatistikverordnung

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